Keine Einsicht trotz Akteneinsicht

15.06.2019

Die von der Stadt angestoßene und gegen die Stimmen von CDU und FDP im Stadtparlament beschlossene Umwandlung zweier Gründstücke in Köppern in Bauland (Arrondierung) bleibt weiter rätselhaft. Die Umwandlung von landwirdschaftlichen Flächen in Bauland ist an sich kein ungewöhnlicher Vorgang, insbesondere in Friedrichsdorf herrscht Wohnungsmangel und die Nachfrage nach Bauland ist hoch. Wenn es sich dabei aber wie hier um eine sehr kleine Fläche handelt, muss man sich schon fragen, warum die Stadt den nicht unerheblichen Aufwand, der mit einer solchen Arrondierung verbunden ist, auf sich nimmt. Zudem befinden sich die betroffenen Flächen in privater Hand. Deren Eigentümer werden nun durch die Arrondierung auf einen Schlag um einige Hundertausend Euro reicher.

Da sollte man meinen, dass jeder Stadtverordneter es für seine demokratische Pflicht ansieht, hier genau nachzufragen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Die Stadtverordneten von den Grünen, der SPD und der FWG sind da aber offenbar anderer Ansicht. Nun konnte man gespannt sein, was der auf Antrag der FDP einberufene Akteneinsichtsausschuss in seinem Ergebnisbericht festgestellt hat. Das Ergebnis konnte nicht enttäuschender sein: Es gibt nämlich keines.

Der städebauliche Grund für die Arrondierung der beiden Grundstücke bleibt weiter nebulös. Selbst die einmal mündliche vom Bürgermeister vorgetragene Begründung, hier solle ein von der Stadt begangener Fehler korrigiert werden konnte nicht nur nicht bestätigt werden, sondern wurde vom Bürgermeister inzwischen dementiert. Wenn der Aktieneinsichtsausschuss eine Erkenntnis gebracht hat, dann nur die, dass einer der beiden Grundstückseigener sich explizit gegen eine Arrondierung der beiden Grundstücke ausgesprochen hat.

Trotz dieser offenen, brennenden Frage konnte sich die Koalition auf der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juni 2019 nicht einmal dazu durchringen, ein Minderheitenvotum von CDU und FDP dem Ergebnisbericht des Ausschusses anzuhängen.

 

Änderungsantrag und Ergänzungsantrag von FDP und CDU

 

Hier ist die vollständige Begründung der FDP-Frakionsvorsitzenden Evelyn Haindl-Mehlhorn für den Änderungsantrag des Ergebnisberichts:

Begründung des Änderungsantrags von FDP und CDU zum von der Koa beschlossenen Ergebnisbericht des Akteneinsichtsausschusses, mündlich vorgetragen in der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2019:

Wir wollten unsere Ergebnisse der Akteneinsicht eigentlich als Minderheitenvotum zum von der Koalitionsmehrheit beschlossenen Ergebnisbericht des Akteneinsichtsausschusses festhalten lassen. Einen entsprechenden Vorschlag habe ich in der abschließenden BUV-Sitzung am 05.06.2019 gemacht. Dieser wurde vom Bürgermeister (in welcher Funktion?) abgewiesen mit der Begründung „Wir sind hier kein Untersuchungsausschuss“.  Dieser Hinweis ist in sich richtig – zwischen Akteneinsichtsausschuss und Untersuchungsausschuss gibt es tatsächlich Unterschiede (im Untersuchungsausschuss könnte man z.B. Zeugen hören…). Aber dass deswegen kein Minderheitenvotum als Teil des Ergebnisberichts festgehalten werden kann, ist daraus nicht zwingend zu folgern. Das Recht einer Minderheit, nach § 50 HGO auch gegen den Mehrheitswunsch einen Akteneinsichtsausschuss einsetzen zu lassen, ist u.E. nämlich nur dann vollständig, wenn diese Minderheit ihre Meinung und ihre Untersuchungsergebnisse auch in den schriftlichen Ergebnisbericht einfließen lassen kann bzw. wenn die Minderheit ebenso einen schriftlichen Ergebnisbericht vorlegen kann wie die Mehrheit. Und wenn dieses Minderheitsvotum genauso dokumentiert und veröffentlicht wird wie die Mehrheitsmeinung. Entsprechende Rechts-Kommentare gibt es. Die haben wir inzwischen auch vorgelegt; trotzdem wurde uns nahegelegt, einen Änderungsantrag zum von der Koa beschlossenen Ergebnisbericht einzubringen. Dann seien unsere Punkte wenigstens im Protokoll, auch wenn unser Antrag abgelehnt werden sollte.

In Bezug auf demokratische Meinungsbildungsprozesse und Minderheitenschutz scheint mir vor diesem Hintergrund in Koalition und Verwaltung noch viel Luft nach oben zu sein. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass wir das Thema Minderheitenschutz und Minderheitenvotum noch abschließend durch andere Stellen wie z.B. die kommunale Rechtsaufsicht oder durch eine Organklage nach § 43 VwGO klären lassen.

Der Grund, warum FDP- und CDU-Fraktion die Dokumentation unserer Akteneinsichtsergebnisse so wichtig ist, ist folgender: Die Verwaltung hat am 24.10./1.11.2018 eine Beschlussvorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplans 227 vorgelegt, bei dessen Realisierung zwei einzelnen Grundstückseigentümern erhebliche Wertsteigerungen (wir sprechen hier von mehreren hunderttausend Euro) für ihre Grundstücke zufallen würden.  Da liegt es doch nahe, dass eine Opposition nachfragen muss, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt, was dahinter steht. Warum sollen ohne erkennbare äußere Veranlassung zwei einzelne Bürger in den Genuss solcher Vorteile kommen? Eigentlich müsste es doch auch im Interesse von Verwaltung und Koalition liegen, Transparenz herzustellen und nachzuweisen, dass diese Wertsteigerungen nur Begleiterscheinungen von anderen für die ganze Kommune sinnvollen Maßnahmen sind. Aber als Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplans nennt die Verwaltungsvorlage sehr vage „städtebauliche Erwägungen“ und „Beseitigung einer Rechtsunsicherheit“. Auf die entsprechenden Nachfragen der CDU in BUV und StVV im Oktober//November 2018 bekamen wir keine weiterführenden Antworten. Vielmehr wurde alles noch unklarer, weil der Bürgermeister auch noch darauf hinwies, dass einem der Eigentümer durch ein Versehen der Verwaltung ein Schaden entstanden sei und den müsse man ausgleichen. Und auf die Bitte der FDP, den ganzen Vorgang noch einmal zurück an den BUV zu geben, damit dort alles in Ruhe besprochen und geklärt werden kann, entschied sich die Koalition (FWG, Grüne, SPD) ohne weitere Diskussion für eine Demonstration ihrer Macht „Das machen wir nicht. Das wird jetzt wie vorgelegt beschlossen.“

Wir, FDP-Fraktion und CDU-Fraktion, haben daraufhin – wie gesagt immer mit dem Ziel, uns und auch die Öffentlichkeit von der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überzeugen – einen Akteneinsichtsausschuss einsetzen lassen. Auf die angeblich im Schrank verlorene Akte bzw. die versehentlich falsch vorgelegte Akte möchte ich an dieser Stelle nicht noch mal eingehen. Das hat jedenfalls auch nicht weiter zur Vertrauensbildung beigetragen.  Noch weniger Vertrauen hat aber dann der Blick in die angeblich vollständigen Akten gebildet. Wir alle kennen das: Wenn wir im Beruf größere Entscheidungen oder Maßnahmen vorbereiten, definieren wir das Thema, diskutieren im Team, holen Expertenmeinungen ein, sprechen mit Betroffenen, es gibt Sitzungen – alles wird irgendwie in Notizen oder Bestätigungsmails und -briefen dokumentiert. Denn die wenigsten haben ein Elefantengedächtnis, und außerdem sollen die Entscheider nach uns ja auch noch Bescheid wissen. Aber in den uns vorgelegten Akten war NICHTS dergleichen. Da war NICHTS, was auf eine fundierte Entscheidungsfindung schließen lässt, ja noch nicht einmal auf eine Entscheidung überhaupt. Der externe Einsichtnehmer findet wie aus dem Nichts die Beschlussvorlage der Verwaltung, der keinerlei Untersuchen, Schriftverkehr, Diskussionen etc. vorausgingen und fragt sich verdutzt: Wo kommt das denn jetzt auf einmal her?

Unser Änderungsantrag listet ja im Einzelnen auf, was wir mindestens zu finden erwartet und nicht einmal ansatzweise gefunden haben. Wir fragen uns noch immer nach den städtebaulichen Erwägungen und noch immer nach der Rechtsunsicherheit. { Und ehrlich gesagt fragen wir uns nun natürlich, ob alle uns von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen auf einer so – vornehm ausgedrückt – bescheidenen „Vorüberlegungsbasis“ erstellt werden, ob wir noch öfter so genau hinter die Kulissen schauen müssen und was sich uns da zeigen wird – aber das nur am Rande. }

Vertrauensbildend und erkenntnisfördernd waren weder der Blick in die Akten, noch das ganze Procedere im Akteneinsichtsausschuss einschließlich der Sitzungsleitung, die ein Minderheitenvotum ohne Diskussion einfach mit einem strittigen Scheinargument abwimmelte. Ich bitte Sie alle hier deswegen noch einmal darum, dem potenziell entstehenden Eindruck, dass keine Transparenz gewollt sein könnte, entgegenzutreten, indem Sie unserem Änderungsantrag zum Ergebnisbericht zustimmen. Leben Sie ein gutes Stück Demokratie und sorgen Sie mit Ihrer Zustimmung dafür, dass das Minderheitsvotum von FDP und CDU gleichberechtigt neben dem Ergebnis der Mehrheit bewertet, dokumentiert und veröffentlicht wird und nicht nur irgendwo als abgelehnter Ergänzungsantrag.

 

13.06.2019

Evelyn Haindl-Mehlhorn

FDP-Fraktionsvorsitzende